Asbest- und Schadstoffsanierung

In den Gebäuden liegen vor Abbruch sämtliche Schadstoffe an (z. B. PCB, Asbest, schwach- und festgebunden). In einem solchen Fall dürfen nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Unternehmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Denn umfangreiche Anforderungen und Sicherungsmaßnahmen sind nach den Vorgaben der TRGS 519 und 521 zu beachten. Wir von DT Abbruch verfügen über diese Zulassung und haben das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest, um alle Arbeiten auf dem höchsten Sicherheitsstand ordnungsgemäß und fachgerecht auszuführen.

nikolasstein_w05n9y66